| Die Regelkonformen: |
Gutes Autofahren
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Blinkmuffelfilme: |
Gutes Autofahren
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Seit dem 10.Sept.2008 ist die neue Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes in Kraft. Sie schreibt die regelmäßige Weiterbildung für alle Berufskraftfahrer vor. Nach Ablauf von fünf Jahren ist eine Weiterbildung von fünfmal je sieben Stunden nachzuweisen, das kann auch jährlich mit je sieben Stunden erfolgen. Eine von fünf siebenstündigen Einheiten kann aus einem Sicherheitstraining bestehen. Diese Veranstaltungen laufen bereits durch die SVG (Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr eG) auf unserem Gelände. Wenn Sie seit vor dem 10.09.2008 gewerblich Personen oder seit vor dem 10.09.2009 gewerblich Güter transportieren, ist Ihr Stichtag für diesen Weiterbildungsnachweis der 10.09.2013 bzw. 2014. Danach dürfen Sie Ihren Führerschein ohne Weiterbildung nur noch entgeltfrei privat verwenden.
SVG-BKF-Schulungen laufen regelmäßig, genau so Staplerschulungen. Bei Interesse anrufen, mailen oder Brief senden.